Wichtige Informationen für Österreichfahrer (aus dem Simsonforum.de):
Eine Anfrage im Jahr 2006 brachte folgendes Ergebnis:
"Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft nimmt Bezug auf
Ihre Anfrage vom 26. Mai 2006 betreffend die Führerscheinregelung für
Moped und 125ccm Motorrad in Österreich und teilt Ihnen mit, dass in
Österreich als Kleinkraftrad (Moped) motorisierte Zweiräder mit einem
maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet werden.
Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit
der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999.
In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz
nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten
Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten
Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³).
Für Krafträder mit einem Hubraum von 125ccm ist in Österreich der reguläre Motorradführerschein erforderlich.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei:
ARBÖ, Auto-,Motor,-und Radfahrerbund
Informationsdienst für Verkehr und Touristik
1150 Wien, Mariahilfer Straße 180
Telefon +43 1 891 21-0
Fax +43 1 891 21-236
E-Mail:
id@arboe.at"